Mit den geplanten Maßnahmen sollen die formulierten Entwicklungsziele erreicht werden. Dabei steht die qualitative und die quantitative Verbesserung der Lebensräume der Zielarten und -biotope im Vordergrund. Darüber hinaus soll der Biotopverbund verbessert und ausgebaut werden.
Innerhalb der Fördergebiete werden biotopeinrichtende und -lenkende Maßnahmen gefördert. Maßnahmen zum Erhalt des Status quo, die sogenannte Dauerpflege, sind nicht förderfähig. Um den Erfolg der NGP-Maßnahmen dauerhaft zu gewährleisten, wird die notwendige Dauerpflege in der Regel über die Landschaftspflege-Richtlinie des Landes Baden-Württemberg sichergestellt.
Ausgehend vom Bestand wurde der aktuelle Zustand und das vorhandene Potenzial bewertet. Hieraus wurden die Defizite beziehungsweise die Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf das Leitbild entwickelt. Im nächsten Schritt wurden Maßnahmenblöcke erarbeitet, die zur Erhaltung und Verbesserung des Bestandes beitragen können. Diese wurden dann auf die einzelne Fläche herunter gebrochen, so dass nun gezielt die passenden Maßnahmen formuliert werden können.
Im Grunde können fünf Themenblöcke beziehungsweise Gebiete unterschieden werden:
Nicht alle Maßnahmen sind gleich wichtig für die Erreichung der Ziele. Die Priorisierung wurde nach folgenden Kriterien ermittelt, die in dieser Reihenfolge gewichtet wurden:
Daraus ergab sich die Einteilung der Maßnahmen in die folgenden drei Kategorien: hoch, mittel und gering.
Die hoch priorisierten Maßnahmen sind für eine vollständige Umsetzung der Ziele des Naturschutzgroßprojektes notwendig. Die hoch priorisierten Maßnahmen sollten in der Umsetzung vordringlich und soweit wie möglich vollständig umgesetzt werden.
Mittel priorisierte Maßnahmen wurden gemäß den oben aufgeführten Kategorien schlechter eingestuft als die hoch priorisierten Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind geeignet, die Zielerreichung zu unterstützen. Sie sind deshalb alle naturschutzfachlich sinnvoll, jedoch zum Beispiel aufgrund von Eigentumsverhältnissen, der räumlichen Lage, Kosteneffizienz oder der Flächengröße nicht die bestgeeigneten Maßnahmen zur Zielerreichung.
Mit der Maßnahmenpriorisierung „gering“ wurden Maßnahmen kategorisiert, die durch Dritte umgesetzt werden sollen. Bei den meisten Maßnahmen der Kategorie „gering“ handelt es sich um Maßnahmen eines Ökokontos. Sie stehen in räumlichem und auch inhaltlichem Zusammenhang mit den Zielen des Naturschutzgroßprojektes und sind deshalb ebenfalls wichtig für den Gesamterfolg des Projektes.
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind umfängliche Abstimmungen mit den Eigentümern, den Kommunen, den Fachämtern der Landratsämter, dem Regierungspräsidium Freiburg und anderen notwendig. Ist eine Maßnahme beschlossen, wird der entsprechende Auftrag gemäß den Vorgaben für Vergaben der öffentlichen Hand beauftragt. In der Regel werden mehrere Firmen, die für die Ausführung geeignet sind, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Für jede Maßnahme, die umgestzte werden soll, ist die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers notwendig. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen muss gegebenenfalls auch der Pächter beziehungsweise der Bewirtschaft zustimmen.
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