Förderprogramm

Mit dem Förderprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ werden seit 1979 durch das Bundesumweltministerium Projekte gefördert, die der Errichtung und Sicherung von schutzwürdigen Teilen von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung dienen.

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Das Programm der Bundesregierung „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ fördert die „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ (Förderrichtlinie für Naturschutzgroßprojekte). Die Kriterien anhand derer über die Aufnahme eines Projektes in das Förderprogramm entschieden wird sind: „Repräsentanz“, „Großflächigkeit“, „Naturnähe“, „Gefährdung“ und „Beispielhaftigkeit“. Aber insbesondere durch die Großflächigkeit und Komplexität der Projekte sowie die Höhe und Dauer der Förderung unterscheiden das Förderprogramm von anderen Naturschutzvorhaben.

Seit 1979 wurden über 80 Projekte mit einer Gesamtfläche von mehr als 3.700 km² in die Förderung aufgenommen. Das NGP Baar ist das 6. NGP in Baden-Württemberg und derzeit das einzige laufende Projekt.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: Im Projekt I werden auf der Grundlage umfassender Bestandserhebungen in Abstimmung mit den Stakeholdern der Region ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erarbeitet, der die Ziele und Maßnahmen für die Fördergebiete formuliert. Im dann neu zu beantragenden Projekt II können im Einvernehmen mit den Flächeneigentümern innerhalb der definierten Fördergebiete die im PEPL dargelegten Maßnahmen umgesetzt werden.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz ein kurzes Video produziert. In diesem wird das Förderprogramm "chance.natur - Bundesförderung Naturschutz" sehr anschaulich vorgestellt.

Download Förderrichtlinie

Richtlinie chance.natur (175,8 KiB)

Weiter Informationen zum Förderprogramm

Bundesamt für Naturschutz – Förderung

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